Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

  1. Wir schließen Verträge mit unseren Auftraggebern ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
  2. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachfolgend aufgeführten allg. Leistungs- und Zahlungsbedingungen sowie die Preise II. Preisliste bzw. des zugrundeliegenden Angebotes an.
  3. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden Telefax steht Schriftform gleich.
  4. Mündliche Vereinbarungen mit den Monteuren der Firma Diasa GmbH sind nicht zulässig. Verbindliche Vereinbarungen sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung zu treffen.
  5. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
  6. Es gelten die in unserer Preisliste bzw. in unserem schriftlichen Angebot genannten Preise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hin zu. Sollten sich die Kosten für Leistungen, die wir erst mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbringen können, durch Preissteigerungen bei Material, Löhnen, Sozialabgaben oder Steuern erhöht haben, werden unsere Preise angemessen erhöht.
  7. Unsere Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Aufmaß. Dabei liegen die z. Zt. des Aufmaßes gültigen Preise lt. Preisliste bzw. die EP des für den Auftrag vorliegenden Angebotes zugrunde.
  8. Die genaue Lage der Sägeschnitte sowie der Bohrpunkte und ihrer Durchmesser sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten verbindlich einzumessen.
  9. Eine Haftung für Schaden und Folgenschäden, die sich aus der Lage der Bohrungen und Sägeschnitte oder dem nicht einmessen ergeben, wer den von der Firma Diasa GmbH nicht übernommen Der Auftraggeber trägt hierfür ebenso die volle Haftung wie für statische Zulässigkeit der Bohr- und Sägearbeiten.
  10. Wasser und Strom sind vom Auftraggeber in max . 50m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen Wasserdruck: 1 bar an der Arbeitsstelle Strom: 220 V, 16 Amp. 380 V, 16 Amp. 380 V, 32 Amp. (je nach Geräteeinssatz) Wasser und Strom können von der Firma Diasa GmbH zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden Gerätekosten lt. Preisliste in Rechnung gestellt.
  11. Die Arbeitsstelle muss mit normalen Straßenfahrzeugen erreichbar sein. An der Arbeitsstelle muss ungehindertes Arbeiten möglich sein. Die Arbeitsstelle ist also von Belagen, Isolierungen, Verkleidungen und der gleichen freizulegen.Installationen wie Gas, Wasser, Heizung, Telefon usw. sind zu entfernen bzw. zu schützen. Für Beschädigungen an Anstrichen, Bodenbelägen, Mobiliar ist unsere Haftung ausgeschlossen. Bauseits gestellt werden Arbeitsgerüste, Abstützungen, Schutzeinrichtungen, Abschrankungen und dergleichen Gerüste, Abstützungen und dergleichen können von der Firma Diasa GmbH zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden die Kosten II. Preisliste in Rechnung gestellt.
  12. Vom Auftraggeber ist ein kontinuierlicher Arbeitsablauf zu gewährleisten Die Arbeiten dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Benachrichtigung unterbrochen werden. Für die Wartezeit der Unterbrechungen, die von der Firma Diasa GmbH nicht verschuldet werden, kommen die in der Preisliste bzw. im Angebot vereinbarten Stundensätze in Ansatz. Dies gilt ebenfalls, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte oder Sägeschnitte oder durch falsche Bekanntgabe der Bohrdurchmesser Wartezeiten entstehen.
  13. Die Demontage der losgesagten Betonteile und der Bohrkerne aus dem Baukörper sowie deren Abtransport und Entsorgung erfolgt bauseits. Wir sind bemüht, die Baustelle sauber zu verlassen, wird jedoch eine zusätzliche Reinigung bzw. das Entfernen der Bohrkerne oder Sägeteile gewünscht, wird nach Stundensätzen abgerechnet. Fremdkosten werden dabei mit 15% Aufschlag weiterbelastet.
  14. Treten während der Arbeit Defekte an den Maschinen oder Geräten auf, so ist die Firma Diasa GmbH berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen, ohne das Schadenersatz oder sonstige Ansprüche des Auftraggebers bestehen. Wir werden bemüht sein, die Arbeiten so schnell wie möglich fortzusetzen, jedoch ist Schadenersatz bei Terminüberschreitung ausdrücklich ausgeschlossen.
  15. Sind für die Durchführung der Arbeiten behördliche Genehmigungen erforderlich, so hat der Auftraggeber rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Kosten hierfür zu tragen. Wir haften nicht für die Genehmigungsfreiheit der von uns durchzuführenden Arbeiten.
  16. Für Arbeiten im Ausland hat der Auftraggeber alle zusätzlichen Kosten zu tragen. Wir haften nicht für Sachschäden, die nicht an dem von uns bearbeiteten Objekt eintreten. Für Schaden, die vom Personal oder von den Geräten und Ausrüstungsgegenständen der Firma Diasa GmbH verursacht werden, haftet die Firma Diasa GmbH im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Eine darüber hinaus gehende Haftung, insbesondere für Wasserschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangen sollte.
  17. Wir haften nicht für Folgeschäden, insbesondere nicht für Vermögensfolgeschäden.
  18. Unsere Haftung für Schäden an uns zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialen ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  19. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsrecht unserer Kunden mit Forderungen, die ihren Ursprung nicht im selben Vertragsverhältnis haben sind ausgeschlossen.
  20. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen.
  21. Die Ordnungsmäßigkeit und der Umfang unserer Arbeiten ist auf unseren Wunsch hin bei Abschluss unserer Tätigkeit vom Auftraggeber auf unseren Leistungsberichten schriftlich zu bestätigen. Bei Verweigerung dieser Bestätigung oder bei einer mehr als 3 Werktage nach Abschluss unserer Arbeit erfolgenden Rüge, trifft im Verkehr mit Kaufleuten den Auftraggeber die Beweislast bezüglich unserer Haftung und unserer erbrachten Leistungen.
  22. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis der vom Auftraggeber bzw. von seinem Beauftragten unterzeichneten Leistungsberichte.
  23. Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung oder eine Sicherheitsleistung sind sinngemäß zu VOB Teil 1 , § 13 oder § 14 ausdrücklich ausgeschlossen.
  24. Alle Rechnungen werden 14 Tage nach Rechnungsstelle rein netto fällig.
  25. Erstrecken sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum, werden Zwischenrechnungen erstellt. Diese werden ebenfalls 14 Tage nach Rechnungsstellung netto fällig.
  26. Erfolgt auf eine Mahnung, die unserem Auftraggeber 10 Tage nach Fälligkeit zugeht, keine Zahlung binnen 3 Tagen, so berechnen wir ab Erhalt der Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.
  27. Alle Rechnungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder wenn uns Umstände bekannt werden die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers objektiv gesehen nach Vertragsschluss mindern. Ist der Auftraggeber in diesem Falle nicht in der Lage, geeignete Sicherheit zu stellen (selbstschuldnerische unbefristete Bankbürgschaft, Sicherungshypothek) so ist die Firma Diasa GmbH nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  28. Entsprechen die Arbeitsbedingungen nicht den Verhältnissen, die dem Angebot zugrunde liegen, so ist die Firma Diasa GmbH berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten.
  29. Gerichtsstand für alle Geschäfte und Dienstleistungen ist Düsseldorf.
  30. Alle geschäftlichen Tätigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  31. Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt. Diese gelten unverändert weiter. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem zum Ausdruck gebrachten Willen am nächsten kommt.
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